Allgemeine Spendenbedingungen für Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V.

  • Spendenempfänger: Spenden werden an den Verein Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. geleistet, der als gemeinnützige Organisation registriert ist.
  • Spendenarten: Spenden können in Form von Geld, Sachspenden oder Dienstleistungen erfolgen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Spenden an Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. steuerlich absetzbar. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt über die geltenden Regelungen.
  • Verwendung der Spenden: Die Spenden werden gemäß den Zielen und Zwecken von Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. verwendet. Dies umfasst die Förderung des Staates Israel sowie sozialer Projekte und humanitärer Initiativen.
  • Spendenquittung: Auf Wunsch erhalten Spender eine Spendenquittung, die für steuerliche Zwecke genutzt werden kann. Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihre vollständigen Kontaktdaten an.
  • Widerruf der Spende: Spenden können in der Regel nicht widerrufen werden. Es liegt im Ermessen von Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V., ob sie einer Rückzahlung zustimmt.
  • Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Verwaltung der Spende verwendet und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Transparenz: Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. stellt regelmäßig Berichte über seine Aktivitäten und die Verwendung der Spenden zur Verfügung, um Transparenz sicherzustellen.
  • Haftungsausschluss: Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Spende entstehen.
  • Kontakt: Bei Fragen oder Anliegen bezüglich Ihrer Spende sollten Sie sich direkt an Keren Hayesod – Vereinigte Israel Aktion e.V. wenden.

Freistellungsbescheid

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass KEREN HAYESOD – Vereinigte Israel Aktion e.V., eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Querstr. 4, 60322 Frankfurt, teilweise von der Körperschaftsteuer befreit ist. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfüllen wir die Anforderungen gemäß §§ 51 ff. AO und setzen uns ausschließlich für mildtätige und gemeinnützige Zwecke ein.

Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:

  • Forderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO)
  • Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 4a AO)
  • Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 4 AO)
  • Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 12 AO)
  • Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)

Durch Ihre Unterstützung können wir unsere wichtige Arbeit fortsetzen und einen positiven Beitrag zu diesen Bereichen leisten. Bitte beachten Sie, dass Spenden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein können. Für weitere Informationen oder um eine Spende zu leisten, kontaktieren Sie uns gerne.

Gemeinsam können wir eine bessere Zukunft aufbauen.